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Corona News - wichtige Mitteilung Nr.19

Aktu­el­ler Sach­stand zum Sport­be­trieb gül­tig ab Mon­tag, den 30. August 2021

Unter den Ein­druck des Pan­de­mie­ge­sche­hens sowie nach Sich­tung der gesetz­li­chen Rege­lun­gen hat der Vor­stand des MTV fol­gen­des beschlossen.

Ab Mon­tag, den 30. August 2021, gel­ten für den Sport­be­trieb des MTV in geschlos­se­nen Räu­men sowie in den Ver­eins­hei­men neue Regeln.

Nut­zung der ver­eins­ei­ge­nen Sport­an­la­gen draußen:

  • Die ab 7. Juni 2021 gel­ten­den Rege­lun­gen sind wei­ter­hin gül­tig (vgl. Coro­na-news Nr. 18).

Nut­zung der ver­eins­ei­ge­nen Sport­räu­me und der Schulsporthallen:

  • Der Sport­be­trieb ist nur für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te gestat­tet (3‑G-Regel). Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stun­den sein. Die Trainer(innen) und/oder Betreuer(innen) der Trai­nings­grup­pen sind ver­pflich­tet, den Sta­tus der Sportler(innen) zu prü­fen. Die­se Rege­lung gilt auch für Begleit­per­so­nen, wel­che sich in den Hal­len auf­hal­ten. Inso­fern ist die 3‑G-Regel auch ohne Vor­lie­gen der Warn­stu­fe 1 gültig. 
  • Für die Nut­zung des Fit­ness­rau­mes erge­ben sich kei­ne Änderungen.

Duschen, Umklei­de­räu­me, Seg­ler­heim und Tennisheim:

  • Die 3‑G-Regel gilt für die­se Berei­che ohne Ein­schrän­kung. Aus­ge­nom­men ist die aus­schließ­li­che Nut­zung des Außen­ge­län­des des Seg­ler- und Tennisheimes.

Kin­der und Schüler:

  • Vor­schul­kin­der sind von die­sen Rege­lun­gen aus­ge­nom­men. Dies gilt auch für Schü­ler, da die­se im Schul­be­trieb einem stren­gen und regel­mä­ßi­gen Test­re­gime unter­wor­fen sind. Mit Schul­ab­schluss oder  Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit gel­ten die 3‑G-Regeln.

Sport­gast­stät­te:

  • Im Tages­be­trieb ist das Betre­ten der Gast­stät­te ist nur für Geimpf­te und Gene­se­ne gestat­tet (2‑G-Regel). Dies gilt auch für die Nut­zung der Außen­ter­ras­se. Die Besu­cher wer­den gebe­ten, unauf­ge­for­dert unse­rem Ser­vice­per­so­nal ihren Sta­tus mit­zu­tei­len und die­sen ent­spre­chend nach­zu­wei­sen. Über die Nach­wei­se ist eine Lis­te zu führen.

All­ge­mei­ner Hinweis:

  • Sobald das Infek­ti­ons­ge­sche­hen die Anwen­dung der 2‑G-Regeln zur Fol­ge hat, wer­den die­se von uns angewendet.

                                                                                                  
Isen­büt­tel, den 26.08.2021

gez.
Dierk Hick­mann
1. Vor­sit­zen­der