Verhaltens- und Hygieneregeln zum Sportbetrieb — gültig voraussichtlich ab Donnerstag, den 3. Juni 2021
Die Sportplätze sowie der Kunstrasenplatz und die Sporträume des MTV Isenbüttel sind bereits für div. sportliche Aktivitäten unserer Sparten unter Auflagen zur Nutzung freigegeben worden.
Diese Verhaltens- und Hygieneregeln gelten voraussichtlich ab dem 3. Juni 2021, sofern die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Gifhorn weiterhin den Wert 50 unterschreitet, und ergänzen die Regelungen vom 21. Mai 2021. Sollte die 7‑Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 50 steigen, treten ab dem 2. darauffolgendem Werktag die vorher geltenden Regeln wieder in Kraft. Sollte die 7‑Tage-Inzidenz langfristig unter 35 fallen, treten weitere Lockerungen in Kraft, über die dann zeitnah informiert wird.
Diese Verhaltens- und Hygieneregeln beinhalten ausschließlich die Veränderungen gegenüber den vorherigen Regelungen.
Grundsätzliches:
- Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen. Die Nutzung der Umkleiden ist auch für das Ablegen von Sporttaschen, Bekleidung etc. nicht gestattet. Für eine Nutzung ist die vorherige Freigabe des Vorstandes erforderlich.
- Sofern von Testungen die Rede ist, können dies PCR‑, Schnell- und auch Selbsttests sein. Der Test hat immer unter Aufsicht und/oder durch eine qualifizierte Person zu erfolgen und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Spartenleitungen benennen hierfür geeignete Mitglieder. Geimpfte und Genesene benötigen keine Tests, wohl aber den entsprechenden Nachweis.
- Die Trainer(innen) kopieren das Testergebnis und ggf. die Nachweise von Geimpften oder Genesenen. Nach 3 Wochen sind die Unterlagen zu löschen.
- Sofern im folgenden Grenzen für Teilnehmerzahlen genannt werden, gilt folgendes: Geimpfte und Genesene sind nicht mitzuzählen.
- Kontaktverfolgung – Für jede Sportstätte wurde ein QR-Code (Luca-App) erstellt. Dieser ist von den Trainingsteilnehmer(innen) und Trainer bei Beginn des Trainings einzuscannen. Hiermit entfällt die Pflicht zur Führung von handschriftlichen Listen.
Sport im Freien – Erwachsene:
- Kontaktsport ist in Gruppen von bis zu 30 Personen möglich.
- Sofern kontaktloser Sport betrieben wird, gilt keine Gruppenhöchstgrenze. In diesem Falle hat jede teilnehmende Person einen Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten oder es steht für jeden eine Fläche von 10 qm zur Verfügung.
- Alle Teilnehmer müssen einen Test vorweisen können.
Sport in geschlossenen Räumen:
- Kontaktsport für Gruppen von bis zu 30 Personen zuzüglich Trainer/Betreuer ist möglich.
- Sofern kontaktloser Sport betrieben wird, gilt keine Gruppenhöchstgrenze. In diesem Falle hat jede teilnehmende Person einen Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten oder es steht für jeden eine Fläche von 10 qm zur Verfügung.
- Eine Testpflicht besteht für volljährige Sportler(innen) sowie die betreuenden Personen.
- Die Gruppenstärke ist durch die jeweilige Spartenleitung in eigener Verantwortung festzulegen und ggf. zu reduzieren. Beispielhaft kommen für Reduzierungen folgende sportlichen Aktivitäten in Frage:
- Sehr hoher Aerosolausstoß (z.B. Indoor-Cycling, Jump-Fitness)
- Ständige Positionsveränderungen der Sportler (z.B. Tanzen, Inline-Hockey, Karate)
- ……….
Wir bitten nachdrücklich darum, die vorstehenden Maßnahmen vollständig und sorgfältig zu befolgen. Der Vorstand und die Spartenleitungen behalten sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wir sind uns bewusst, dass das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen behördlichen Anordnungen zu den Hygienemaßnahmen sich unvorhergesehen verändern können. Insofern werden wir neue Auflagen umgehend betrachten und entsprechend informieren. Eine Lockerung dieser Maßnahmen kann dabei nur durch Beschluss der jeweiligen Spartenleitung und des Vorstandes umgesetzt werden.
Isenbüttel, den 02.06.2021
gez.
Dierk Hickmann
1. Vorsitzender