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Corona-Virus - Wichtige Mitteilung

Ver­hal­tens- und Hygie­ne­re­geln zum Sport­be­trieb ab Frei­tag, den 12. März 2021 


Die Sport­plät­ze sowie der Kunst­ra­sen­platz des MTV Isen­büt­tel wer­den für div. sport­li­che Akti­vi­tä­ten unse­rer Spar­ten unter den nach­fol­gen­den Auf­la­gen zur Nut­zung frei­ge­ge­ben. Die­se Aus­füh­run­gen gel­ten in glei­cher Wei­se auch für die Nut­zung des Schul­ho­fes in Isen­büt­tel durch die Spar­te Inline­ho­ckey und –ska­ting (Frei­ga­be der Samt­ge­mein­de ist erfolgt).

Die­se Ver­hal­tens- und Hygie­ne­re­geln gel­ten zunächst bis ein­schließ­lich 28. März 2021 (Lauf­zeit der aktu­el­len Lan­des­ver­ord­nung). Soll­te die 7‑Ta­ge-Inzi­denz pro 100.000 Ein­woh­nern an 3 auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen auf über 100 stei­gen, tre­ten ab dem 2. dar­auf fol­gen­den Werk­tag die vor­her gel­ten­den Regeln wie­der in Kraft.

Rege­lun­gen für Kin­der und Jugend­li­che (bis ein­schließ­lich 14 Jah­re):
 

  • Die Sport­aus­übung mit Kon­takt durch Kin­der und Jugend­li­che bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jah­ren ist in nicht wech­seln­der Grup­pen­zu­sam­men­set­zung von bis zu 20 Kin­dern und Jugend­li­chen zuzüg­lich 2 Trai­nern gestat­tet. Kin­der dür­fen mit Datum ihres 15. Geburts­ta­ges nicht mehr am Grup­pen­trai­ning teilnehmen.
  • Die Bele­gung mit einer Trai­nings­grup­pe von bis zu 20 Kin­dern umfasst dabei ein Groß­feld. Eben­falls kön­nen der C‑, D‑, E‑, Bolz­platz und der Kunst­ra­sen­platz mit jeweils einer Trai­nings­grup­pe belegt werden.
  • Beim Betre­ten und Ver­las­sen der Sport­an­la­gen ist ein Mund-Nase-Schutz mit med. Stan­dard (z.B. OP- oder FFP‑2 Mas­ke) zu tra­gen. Die­ser darf erst bei Beginn des Trai­nings­be­trie­bes abge­legt werden.
  • Der Zutritt zu den Sport­an­la­gen erfolgt geord­net und nach­ein­an­der unter Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des. Auf dem Trai­nings­ge­län­de sind Des­in­fek­ti­ons­spen­der vor­han­den. Vor Beginn und bei Ende des Trai­nings ist jeder Teil­neh­mer ver­pflich­tet, sei­ne Hän­de gründ­lich zu desinfizieren.
  • Durch die Spar­ten­lei­tun­gen wird sicher­ge­stellt, dass der Beginn des Trai­nings der ein­zel­nen Grup­pen zeit­ver­setzt beginnt. Begeg­nungs­ver­kehr von Trai­nings­grup­pen ist zu ver­mei­den. Eben­falls wird die Bele­gung der Sport­plät­ze durch die Spar­ten­lei­tun­gen geregelt.
  • Bei den Kindern/Jugendlichen der Trai­nings­grup­pe wird durch die Trainer/Betreuer vor Beginn eine Fie­ber­mes­sung mit­tels Infra­rot-Fie­ber­ther­mo­me­ter vor­ge­nom­men. Bei erhöh­ter Tem­pe­ra­tur (> 37,5) ist die Teil­nah­me am Trai­ning nicht gestat­tet und der Trai­nings­be­reich ist umge­hend zu verlassen.
  • Die Kon­takt­da­ten von allen Trai­nings­teil­neh­mern (Name, Vor­na­me, Anschrift, Tele­fon, Datum, Übungs­zeit) sind zu erfas­sen. Die Auf­zeich­nun­gen sind 3 Wochen auf­zu­be­wah­ren und müs­sen bei Ver­lan­gen dem Gesund­heits­amt vor­ge­legt werden.
  • Die Auf­ent­halts­dau­er auf der Sport­an­la­ge ist auf die Dau­er des Trai­nings beschränkt.
  • Hin­weis ins­be­son­de­re für die Eltern: Zuschau­en und auch das Betre­ten des Sport­ge­län­des ist vor, wäh­rend und nach dem Trai­nings­be­trieb nicht zugelassen.
  • Die Nut­zung der Umklei­de­ka­bi­nen und Dusch­räu­me ist nicht gestat­tet. Es dür­fen dort auch kei­ne Sport­ta­schen, Wert­sa­chen oder ähn­li­ches von den Sport­trei­ben­den abge­legt werden.
  • Toi­let­ten im Sport­heim dür­fen benutzt wer­den. Dabei darf sich nur eine Per­son im Sani­tär­raum befin­den. Bei Betre­ten des Gebäu­des hat eine Hand­des­in­fek­ti­on zu erfol­gen. Vom Teil­neh­mer sind die Tür­klin­ken und Arma­tu­ren der Toi­let­te nach Benut­zung mit­tels eines Des­in­fek­ti­ons­tu­ches zu säu­bern. Die Bereit­stel­lung von Des­in­fek­ti­ons­tü­chern ist von jeder Trai­nings­grup­pe selbst zu regeln.
  • Von der Spar­te wer­den ggf. Des­in­fek­ti­ons­tü­cher beschafft und wäh­rend des Trai­nings zur Ver­fü­gung gestellt, sofern Trai­nings­ge­rä­te von den Teil­neh­mern im Wech­sel benutzt werden.


Abwei­chen­de Rege­lun­gen für Erwach­se­ne und Kin­der nach Voll­endung des 14. Lebens­jah­res:
 

  • Eine sport­li­che Betä­ti­gung ist für höchs­tens 5 Per­so­nen aus max. 2 Haus­hal­ten auf dem Sport­platz­ge­län­de möglich.
  • Bei der Aus­übung des Sports gel­ten kei­ne Kontaktbeschränkungen.
  • Für Anlei­tung und Beglei­tung des Trai­nings sind max. 2 betreu­en­de Per­so­nen (z.B. Trai­ner) pro Sport­platz erlaubt. Die­se dür­fen das Trai­nings­feld nicht betre­ten und hal­ten sich am Spiel­feld­rand auf.
  • Die Groß­spiel­fel­der (A- und B‑Platz) kön­nen dabei auf max. 4 gleich­gro­ße Vier­tel auf­ge­teilt wer­den. Dabei ist die Bele­gung pro Vier­tel nach den vor­ste­hen­den Regeln mög­lich. Der C‑Platz darf in 2 Hälf­ten auf­ge­teilt wer­den. D‑, E‑Platz, Bolz­platz und Kunst­ra­sen­platz dür­fen nur von jeweils einer Grup­pe belegt werden.
  • Der Min­dest­ab­stand zu den Sport­trei­ben­den der angren­zen­den Vier­tel bzw. Hälf­te ist dau­er­haft einzuhalten.


Wir bit­ten nach­drück­lich dar­um, die vor­ste­hen­den Maß­nah­men voll­stän­dig und sorg­fäl­tig zu befol­gen. Der Vor­stand und die Spar­ten­lei­tun­gen behal­ten sich vor, die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben zu über­prü­fen und bei Ver­stö­ßen ent­spre­chen­de Maß­nah­men ein­zu­lei­ten.

Wir sind uns bewusst, dass das Infek­ti­ons­ge­sche­hen und die damit ver­bun­de­nen behörd­li­chen Anord­nun­gen zu den Hygie­ne­maß­nah­men sich unvor­her­ge­se­hen ver­än­dern kön­nen. Inso­fern wer­den wir neue Auf­la­gen umge­hend betrach­ten und ent­spre­chend infor­mie­ren. Eine Locke­rung die­ser Maß­nah­men kann dabei nur durch Beschluss der jewei­li­gen Spar­ten­lei­tung und des Vor­stan­des umge­setzt wer­den.

Isen­büt­tel, den 11.03.2021

gez.                                    
Dierk Hick­mann
1. Vor­sit­zen­der

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