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Corona-News - wichtige Mitteilung Nr. 17

Ver­hal­tens- und Hygie­ne­re­geln zum Sport­be­trieb — gül­tig vor­aus­sicht­lich ab Don­ners­tag, den 3. Juni 2021 

Die Sport­plät­ze sowie der Kunst­ra­sen­platz und die Sport­räu­me des MTV Isen­büt­tel sind bereits für div. sport­li­che Akti­vi­tä­ten unse­rer Spar­ten unter Auf­la­gen zur Nut­zung frei­ge­ge­ben worden. 

Die­se Ver­hal­tens- und Hygie­ne­re­geln gel­ten vor­aus­sicht­lich ab dem 3. Juni 2021, sofern die 7‑Ta­ge-Inzi­denz im Land­kreis Gif­horn wei­ter­hin den Wert 50 unter­schrei­tet, und ergän­zen die Rege­lun­gen vom 21. Mai 2021. Soll­te die 7‑Ta­ge-Inzi­denz pro 100.000 Ein­woh­nern an 3 auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen auf über 50 stei­gen, tre­ten ab dem 2. dar­auf­fol­gen­dem Werk­tag die vor­her gel­ten­den Regeln wie­der in Kraft. Soll­te die 7‑Ta­ge-Inzi­denz lang­fris­tig unter 35 fal­len, tre­ten wei­te­re Locke­run­gen in Kraft, über die dann zeit­nah infor­miert wird. 

Die­se Ver­hal­tens- und Hygie­ne­re­geln beinhal­ten aus­schließ­lich die Ver­än­de­run­gen gegen­über den vor­he­ri­gen Regelungen. 

Grund­sätz­li­ches:

  • Umklei­den und Duschen blei­ben wei­ter­hin geschlos­sen. Die Nut­zung der Umklei­den ist auch für das Able­gen von Sport­ta­schen, Beklei­dung etc. nicht gestat­tet. Für eine Nut­zung ist die vor­he­ri­ge Frei­ga­be des Vor­stan­des erforderlich.
  • Sofern von Tes­tun­gen die Rede ist, kön­nen dies PCR‑, Schnell- und auch Selbst­tests sein. Der Test hat immer unter Auf­sicht und/oder durch eine qua­li­fi­zier­te Per­son zu erfol­gen und darf nicht älter als 24 Stun­den sein. Die Spar­ten­lei­tun­gen benen­nen hier­für geeig­ne­te Mit­glie­der. Geimpf­te und Gene­se­ne benö­ti­gen kei­ne Tests, wohl aber den ent­spre­chen­den Nachweis.
  • Die Trainer(innen) kopie­ren das Test­ergeb­nis und ggf. die Nach­wei­se von Geimpf­ten oder Gene­se­nen. Nach 3 Wochen sind die Unter­la­gen zu löschen.
  • Sofern im fol­gen­den Gren­zen für Teil­neh­mer­zah­len genannt wer­den, gilt fol­gen­des: Geimpf­te und Gene­se­ne sind nicht mitzuzählen.
  • Kon­takt­ver­fol­gung – Für jede Sport­stät­te wur­de ein QR-Code (Luca-App) erstellt. Die­ser ist von den Trainingsteilnehmer(innen) und Trai­ner bei Beginn des Trai­nings ein­zu­scan­nen. Hier­mit ent­fällt die Pflicht zur Füh­rung von hand­schrift­li­chen Listen.

Sport im Frei­en – Erwachsene:

  • Kon­takt­sport ist in Grup­pen von bis zu 30 Per­so­nen möglich.
  • Sofern kon­takt­lo­ser Sport betrie­ben wird, gilt kei­ne Grup­pen­höchst­gren­ze. In die­sem Fal­le hat jede teil­neh­men­de Per­son einen Min­dest­ab­stand von 2 Meter ein­zu­hal­ten oder es steht für jeden eine Flä­che von 10 qm zur Verfügung.
  • Alle Teil­neh­mer müs­sen einen Test vor­wei­sen können.

Sport in geschlos­se­nen Räumen:

  • Kon­takt­sport für Grup­pen von bis zu 30 Per­so­nen zuzüg­lich Trainer/Betreuer ist möglich. 
  • Sofern kon­takt­lo­ser Sport betrie­ben wird, gilt kei­ne Grup­pen­höchst­gren­ze. In die­sem Fal­le hat jede teil­neh­men­de Per­son einen Min­dest­ab­stand von 2 Meter ein­zu­hal­ten oder es steht für jeden eine Flä­che von 10 qm zur Verfügung.
  • Eine Test­pflicht besteht für voll­jäh­ri­ge Sportler(innen) sowie die betreu­en­den Personen. 
  • Die Grup­pen­stär­ke ist durch die jewei­li­ge Spar­ten­lei­tung in eige­ner Ver­ant­wor­tung fest­zu­le­gen und ggf.  zu redu­zie­ren. Bei­spiel­haft kom­men für Redu­zie­run­gen fol­gen­de sport­li­chen Akti­vi­tä­ten in Frage:
  • Sehr hoher Aero­sol­aus­stoß (z.B. Indoor-Cycling, Jump-Fitness)
    • Stän­di­ge Posi­ti­ons­ver­än­de­run­gen der Sport­ler (z.B. Tan­zen, Inline-Hockey, Karate)
    • ……….

Wir bit­ten nach­drück­lich dar­um, die vor­ste­hen­den Maß­nah­men voll­stän­dig und sorg­fäl­tig zu befol­gen. Der Vor­stand und die Spar­ten­lei­tun­gen behal­ten sich vor, die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben zu über­prü­fen und bei Ver­stö­ßen ent­spre­chen­de Maß­nah­men einzuleiten.

Wir sind uns bewusst, dass das Infek­ti­ons­ge­sche­hen und die damit ver­bun­de­nen behörd­li­chen Anord­nun­gen zu den Hygie­ne­maß­nah­men sich unvor­her­ge­se­hen ver­än­dern kön­nen. Inso­fern wer­den wir neue Auf­la­gen umge­hend betrach­ten und ent­spre­chend infor­mie­ren. Eine Locke­rung die­ser Maß­nah­men kann dabei nur durch Beschluss der jewei­li­gen Spar­ten­lei­tung und des Vor­stan­des umge­setzt werden.

Isen­büt­tel, den 02.06.2021

gez.                                                                                                    

Dierk Hick­mann

1. Vor­sit­zen­der