Verhaltens- und Hygieneregeln zum Sportbetrieb ab Freitag, den 12. März 2021
Die Sportplätze sowie der Kunstrasenplatz des MTV Isenbüttel werden für div. sportliche Aktivitäten unserer Sparten unter den nachfolgenden Auflagen zur Nutzung freigegeben. Diese Ausführungen gelten in gleicher Weise auch für die Nutzung des Schulhofes in Isenbüttel durch die Sparte Inlinehockey und –skating (Freigabe der Samtgemeinde ist erfolgt).
Diese Verhaltens- und Hygieneregeln gelten zunächst bis einschließlich 28. März 2021 (Laufzeit der aktuellen Landesverordnung). Sollte die 7‑Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 steigen, treten ab dem 2. darauf folgenden Werktag die vorher geltenden Regeln wieder in Kraft.
Regelungen für Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 14 Jahre):
- Die Sportausübung mit Kontakt durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren ist in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich 2 Trainern gestattet. Kinder dürfen mit Datum ihres 15. Geburtstages nicht mehr am Gruppentraining teilnehmen.
- Die Belegung mit einer Trainingsgruppe von bis zu 20 Kindern umfasst dabei ein Großfeld. Ebenfalls können der C‑, D‑, E‑, Bolzplatz und der Kunstrasenplatz mit jeweils einer Trainingsgruppe belegt werden.
- Beim Betreten und Verlassen der Sportanlagen ist ein Mund-Nase-Schutz mit med. Standard (z.B. OP- oder FFP‑2 Maske) zu tragen. Dieser darf erst bei Beginn des Trainingsbetriebes abgelegt werden.
- Der Zutritt zu den Sportanlagen erfolgt geordnet und nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstandes. Auf dem Trainingsgelände sind Desinfektionsspender vorhanden. Vor Beginn und bei Ende des Trainings ist jeder Teilnehmer verpflichtet, seine Hände gründlich zu desinfizieren.
- Durch die Spartenleitungen wird sichergestellt, dass der Beginn des Trainings der einzelnen Gruppen zeitversetzt beginnt. Begegnungsverkehr von Trainingsgruppen ist zu vermeiden. Ebenfalls wird die Belegung der Sportplätze durch die Spartenleitungen geregelt.
- Bei den Kindern/Jugendlichen der Trainingsgruppe wird durch die Trainer/Betreuer vor Beginn eine Fiebermessung mittels Infrarot-Fieberthermometer vorgenommen. Bei erhöhter Temperatur (> 37,5) ist die Teilnahme am Training nicht gestattet und der Trainingsbereich ist umgehend zu verlassen.
- Die Kontaktdaten von allen Trainingsteilnehmern (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Datum, Übungszeit) sind zu erfassen. Die Aufzeichnungen sind 3 Wochen aufzubewahren und müssen bei Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
- Die Aufenthaltsdauer auf der Sportanlage ist auf die Dauer des Trainings beschränkt.
- Hinweis insbesondere für die Eltern: Zuschauen und auch das Betreten des Sportgeländes ist vor, während und nach dem Trainingsbetrieb nicht zugelassen.
- Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschräume ist nicht gestattet. Es dürfen dort auch keine Sporttaschen, Wertsachen oder ähnliches von den Sporttreibenden abgelegt werden.
- Toiletten im Sportheim dürfen benutzt werden. Dabei darf sich nur eine Person im Sanitärraum befinden. Bei Betreten des Gebäudes hat eine Handdesinfektion zu erfolgen. Vom Teilnehmer sind die Türklinken und Armaturen der Toilette nach Benutzung mittels eines Desinfektionstuches zu säubern. Die Bereitstellung von Desinfektionstüchern ist von jeder Trainingsgruppe selbst zu regeln.
- Von der Sparte werden ggf. Desinfektionstücher beschafft und während des Trainings zur Verfügung gestellt, sofern Trainingsgeräte von den Teilnehmern im Wechsel benutzt werden.
Abweichende Regelungen für Erwachsene und Kinder nach Vollendung des 14. Lebensjahres:
- Eine sportliche Betätigung ist für höchstens 5 Personen aus max. 2 Haushalten auf dem Sportplatzgelände möglich.
- Bei der Ausübung des Sports gelten keine Kontaktbeschränkungen.
- Für Anleitung und Begleitung des Trainings sind max. 2 betreuende Personen (z.B. Trainer) pro Sportplatz erlaubt. Diese dürfen das Trainingsfeld nicht betreten und halten sich am Spielfeldrand auf.
- Die Großspielfelder (A- und B‑Platz) können dabei auf max. 4 gleichgroße Viertel aufgeteilt werden. Dabei ist die Belegung pro Viertel nach den vorstehenden Regeln möglich. Der C‑Platz darf in 2 Hälften aufgeteilt werden. D‑, E‑Platz, Bolzplatz und Kunstrasenplatz dürfen nur von jeweils einer Gruppe belegt werden.
- Der Mindestabstand zu den Sporttreibenden der angrenzenden Viertel bzw. Hälfte ist dauerhaft einzuhalten.
Wir bitten nachdrücklich darum, die vorstehenden Maßnahmen vollständig und sorgfältig zu befolgen. Der Vorstand und die Spartenleitungen behalten sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wir sind uns bewusst, dass das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen behördlichen Anordnungen zu den Hygienemaßnahmen sich unvorhergesehen verändern können. Insofern werden wir neue Auflagen umgehend betrachten und entsprechend informieren. Eine Lockerung dieser Maßnahmen kann dabei nur durch Beschluss der jeweiligen Spartenleitung und des Vorstandes umgesetzt werden.
Isenbüttel, den 11.03.2021
gez.
Dierk Hickmann
1. Vorsitzender