Verhaltens- und Hygieneregeln zum Sportbetrieb ab Freitag, den 21.Mai.2021
Die Sportplätze sowie der Kunstrasenplatz und die Sporträume des MTV Isenbüttel werden für div. sportliche Aktivitäten unserer Sparten unter den nachfolgenden Auflagen zur Nutzung freigegeben. Diese Ausführungen gelten in gleicher Weise auch für die Nutzung des Schulhofes in Isenbüttel durch die Sparte Inlinehockey und –skating (Freigabe der Samtgemeinde ist erfolgt).
Diese Verhaltens- und Hygieneregeln gelten ab dem 21. Mai 2021, sofern die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Gifhorn weiterhin den Wert 100 unterschreitet. Sollte die 7‑Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern an 3 aufeinander folgenden Tagen auf über 100 steigen, treten ab dem 2. darauffolgendem Werktag die vorher geltenden Regeln wieder in Kraft. Sollte die 7‑Tage-Inzidenz langfristig unter 35 fallen, gelten neue Regelungen über die dann zeitnah informiert wird. Ende Mai wird das Land Niedersachsen über evtl. Änderungen der Verordnung entscheiden. Sobald Änderungen unser Sportangebot betreffen, werden wir umgehend informieren.
Sport im Freien bzw. geschlossenen Räumen – Grundsätzliche Regelungen
- Beim Betreten und Verlassen der Sportanlagen ist ein Mund-Nase-Schutz mit med. Standard (z.B. OP- oder FFP‑2 Maske) zu tragen. Dieser darf erst bei Beginn des Trainingsbetriebes abgelegt werden.
- Der Zutritt zu den Sportanlagen erfolgt geordnet und nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstandes. Auf dem Trainingsgelände und in den Sporthallen sind Desinfektionsspender vorhanden. Vor Beginn und bei Ende des Trainings ist jeder Teilnehmer verpflichtet, seine Hände gründlich zu desinfizieren.
- Durch die Spartenleitungen wird sichergestellt, dass der Beginn des Trainings der einzelnen Gruppen zeitversetzt beginnt. Begegnungsverkehr von Trainingsgruppen ist zu vermeiden. Ebenfalls wird die Belegung der Sportplätze und Sporthallen durch die Spartenleitungen geregelt.
- Die Kontaktdaten von allen Trainingsteilnehmern (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Datum, Übungszeit) sind zu erfassen. Die Aufzeichnungen sind 3 Wochen aufzubewahren und müssen bei Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Alternativ kann auch eine Registrierung mittels „luca-App“ erfolgen. Die betreuenden Personen/Trainer*innen haben sicherzustellen, dass eine Registrierung in diesem Falle auch erfolgt ist.
- Die Aufenthaltsdauer auf der Sportanlage und in den Sporthallen ist auf die Dauer des Trainings beschränkt.
- Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschräume ist nicht gestattet. Es dürfen dort auch keine Sporttaschen, Wertsachen oder ähnliches von den Sporttreibenden abgelegt werden.
- Toiletten im Sportheim dürfen benutzt werden. Dabei darf sich nur eine Person im Sanitärraum befinden. Bei Betreten des Gebäudes hat eine Handdesinfektion zu erfolgen. Vom Teilnehmer sind die Türklinken und Armaturen der Toilette nach Benutzung mittels eines Desinfektionstuches zu säubern. Die Bereitstellung von Desinfektionstüchern ist von jeder Trainingsgruppe selbst zu regeln.
Sport im Freien — Regelungen für Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 18 Jahre):
- Die Sportausübung mit Kontakt durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren ist in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich 2 Trainern gestattet. Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Eine Testpflicht besteht für die Kinder und Jugendlichen nicht. Kinder dürfen mit Datum ihres 19. Geburtstages nicht mehr am Gruppentraining teilnehmen.
- Eine Testpflicht besteht für volljährige Sportler*innen sowie die betreuenden Personen.
- Bei den Kindern/Jugendlichen der Trainingsgruppe wird durch die Trainer/Betreuer vor Beginn eine Fiebermessung mittels Infrarot-Fieberthermometer vorgenommen. Bei erhöhter Temperatur (> 37,5) ist die Teilnahme am Training nicht gestattet und der Trainingsbereich ist umgehend zu verlassen.
- Die Belegung mit einer Trainingsgruppe von bis zu 30 Kindern umfasst dabei die Hälfte eines Großfeldes. Ebenfalls können der C‑, D‑, E‑, Bolzplatz und der Kunstrasenplatz mit jeweils einer Trainingsgruppe belegt werden.
- Hinweis insbesondere für die Eltern: Zuschauen und auch das Betreten des Sportgeländes ist vor, während und nach dem Trainingsbetrieb nicht zugelassen.
Sport im Freien — Regelungen für Erwachsene:
- Negativ getestete Erwachsene dürfen im Freien kontaktlosen Sport treiben. Dabei ist ein Abstand von jeweils 2 Meter einzuhalten oder je Person steht eine Fläche von 10qm zur Verfügung. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene (vgl. Bestimmungen der Landesverordnung).
- Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushaltes und höchstens 2 Personen eines anderen Haushaltes (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treiben.
- Für betreuenden Personen besteht ebenfalls eine Testpflicht.
Sport in geschlossenen Räumen — Regelungen:
- Die sportliche Betätigung ist mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens 2 Personen eines anderen Haushalts zulässig. Die Sportausübung kann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Diese Regelung gilt altersunabhängig.
- Eine Testpflicht besteht für diese Sportler nicht. Für Trainer*innen bzw. betreuende Personen besteht jedoch eine Testpflicht.
Wir bitten nachdrücklich darum, die vorstehenden Maßnahmen vollständig und sorgfältig zu befolgen. Der Vorstand und die Spartenleitungen behalten sich vor, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Wir sind uns bewusst, dass das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen behördlichen Anordnungen zu den Hygienemaßnahmen sich unvorhergesehen verändern können. Insofern werden wir neue Auflagen umgehend betrachten und entsprechend informieren. Eine Lockerung dieser Maßnahmen kann dabei nur durch Beschluss der jeweiligen Spartenleitung und des Vorstandes umgesetzt werden.
Isenbüttel, den 19.05.2021
gez.
Dierk Hickmann
1. Vorsitzender