Die 5. Delegiertenversammlung des MTV Isenbüttel findet am Freitag, den 16. Juli 2021, um 19.00 Uhr, in der Sporthalle des MTV Isenbüttel, Schulstr. 36, statt. Die bereits für die Durchführung der 4. Delegiertenversammlung geltenden Hygiene-Regelungen sind gültig.
Vorläufige Tagesordnung:
- Begrüßung
- Gedenken der Verstorbenen
- Genehmigung des Protokolls der 4. Delegiertenversammlung vom 09.10.2020
- Jahresbericht des geschäftsführenden Vorstandes
- Rückblick / Ausblick
- Aktueller Sachstand Projekt Hallenbau
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Bestätigung der Spartenleiter
- Wahl der Kassenprüfer für 2021/2022
- Satzungsänderung (vgl. Anlage)
- Anträge
- Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
Dierk Hickmann
1. Vorsitzender
Helmut Herrmann
Geschäftsführer
Anträge an die Delegiertenversammlung sind bis spätestens zum 17.06.2021 in der Geschäftsstelle des MTV, Schulstr. 36, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen (auf § 10 Nr. 6 der Satzung wird verwiesen).
Anlage — Einladung zur 5. Delegiertenversammlung
Vom erweiterten Vorstand werden die nachstehenden Änderungsanträge zur Satzung (Nr. 10 der Tagesordnung) der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt:
Satzung Ist
§ 2 Nr. 1
Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Dazu gehören insbesondere
a. Förderung des Breitensports
b. Organisation des Trainingsbetriebes und von Wettkämpfen
c. Kurse und Veranstaltungen im Bereich von Freizeit‑, Präventions- und Rehabilitationssport
d. Zusammenarbeit/Kooperation mit
- Schulen
- anderen Vereinen
Satzung Änderungsvorschlag (Kursiv/Fett)
§ 2 Nr. 1
Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Dazu gehören insbesondere
a. Förderung des Breitensports
b. Organisation des Trainingsbetriebes und von Wettkämpfen
c. Kurse und Veranstaltungen im Bereich von Freizeit‑, Präventions- und Rehabilitationssport
d. Zusammenarbeit/Kooperation mit
- Schulen
- anderen Vereinen
sonstigen Einrichtungen und Unternehmen
(Anmerkung: Ergänzung der Satzung dient ausschließlich dem Zweck der Klarstellung.)
§ 5 Nr. 1
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der dafür geltenden Regelungen zu nutzen und an der Delegiertenversammlung (siehe § 10) als Gäste teilzunehmen.
§ 5 Nr. 1
Die Mitglieder nach § 3 Buchstabe a – c und Buchstabe e sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der dafür geltenden Regelungen zu nutzen.
(Anmerkung: Die Teilnahme an der Delegiertenversammlung ist umfänglich in § 10 der Satzung geregelt. Insofern kann dieser Hinweis entfallen. Die Einfügung der Personengruppen nach § 3 dient der Klarstellung.)
§ 17 Nr. 3
Die Kassenprüfer haben die Kassen und Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen.
§ 17 Nr. 3
Die Kassenprüfer haben die Kassen und Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen. Die Prüfung umfasst dabei auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftkeit der Ein- und Ausgaben.
(Anmerkung: Die Erweiterung schließt eine Regelungslücke in der Satzung.)
Eine Antwort
Ich bin der Meinung, das die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kassenprüfer nicht geändert werden sollten.
Wir haben jetzt einige Jahre das erweiterte Verfahren erprobt und erlebt.
Das neue Verfahren ist sehr stark Personengebunden und kann so auf Dauer nicht fortgeführt werden. Daher sollte es auch nicht in die Satzung einfließen.
Wenn man ein beratendes Gremium für den Verein/Vorstand will, sollte man so etwas wie einen Aufsichtsrat bilden. Der könnte aus dem Kreis der Ehrenmitglieder kommen oder aber aus der Delegiertenversammlung heraus gewählt werden.
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