Öffnungszeiten Geschäftszimmer: Mo-Do. 9-12 Uhr und Di 16-19 Uhr

Einladung zur 5. Delegiertenversammlung

Die 5. Dele­gier­ten­ver­samm­lung des MTV Isen­büt­tel fin­det am Frei­tag, den 16. Juli 2021, um 19.00 Uhr, in der Sport­hal­le des MTV Isen­büt­tel, Schul­str. 36, statt. Die bereits für die Durch­füh­rung der 4. Dele­gier­ten­ver­samm­lung gel­ten­den Hygie­ne-Rege­lun­gen sind gültig. 

Vor­läu­fi­ge Tages­ord­nung:

  1. Begrü­ßung
  2. Geden­ken der Verstorbenen 
  3. Geneh­mi­gung des Pro­to­kolls der 4. Dele­gier­ten­ver­samm­lung vom 09.10.2020
  4. Jah­res­be­richt des geschäfts­füh­ren­den Vorstandes
    • Rück­blick / Ausblick
    • Aktu­el­ler Sach­stand Pro­jekt Hallenbau
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Ent­las­tung des Vorstandes
  7. Wahl des Vorstandes
  8. Bestä­ti­gung der Spartenleiter
  9. Wahl der Kas­sen­prü­fer für 2021/2022
  10. Sat­zungs­än­de­rung (vgl. Anlage)
  11. Anträ­ge
  12. Ver­schie­de­nes

Mit sport­li­chen Grüßen

Dierk Hick­mann
1. Vor­sit­zen­der

Hel­mut Herr­mann
Geschäfts­füh­rer

Anträ­ge an die Dele­gier­ten­ver­samm­lung sind bis spä­tes­tens zum 17.06.2021 in der Geschäfts­stel­le des MTV, Schul­str. 36, schrift­lich oder zur Nie­der­schrift ein­zu­rei­chen (auf § 10 Nr. 6 der Sat­zung wird verwiesen).

Anla­ge — Ein­la­dung zur 5. Delegiertenversammlung

Vom erwei­ter­ten Vor­stand wer­den die nach­ste­hen­den Ände­rungs­an­trä­ge zur Sat­zung (Nr. 10 der Tages­ord­nung) der Dele­gier­ten­ver­samm­lung zur Beschluss­fas­sung vorgelegt:

Sat­zung Ist 

§ 2 Nr. 1 

Ver­eins­zweck ist die Pfle­ge und För­de­rung des Sports. Dazu gehö­ren insbesondere 

a. För­de­rung des Brei­ten­sports
b. Orga­ni­sa­ti­on des Trai­nings­be­trie­bes und von Wett­kämp­fen           
c. Kur­se und Ver­an­stal­tun­gen im Bereich von Freizeit‑, Prä­ven­ti­ons- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport 
d. Zusammenarbeit/Kooperation mit
- Schu­len  
- ande­ren Vereinen 

Sat­zung Ände­rungs­vor­schlag (Kursiv/Fett)

§ 2 Nr. 1 

Ver­eins­zweck ist die Pfle­ge und För­de­rung des Sports. Dazu gehö­ren insbesondere 

 a. För­de­rung des Brei­ten­sports
b. Orga­ni­sa­ti­on des Trai­nings­be­trie­bes und von Wett­kämp­fen           
c. Kur­se und Ver­an­stal­tun­gen im Bereich von Freizeit‑, Prä­ven­ti­ons- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­sport 
d. Zusammenarbeit/Kooperation mit
- Schu­len  
- ande­ren Ver­ei­nen  
sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men                                

(Anmer­kung: Ergän­zung der Sat­zung dient aus­schließ­lich dem Zweck der Klarstellung.)

                                                                                              

§ 5 Nr. 1 

Die Mit­glie­der sind berech­tigt, die Ein­rich­tun­gen des Ver­eins nach Maß­ga­be der dafür gel­ten­den Rege­lun­gen zu nut­zen und an der Dele­gier­ten­ver­samm­lung (sie­he § 10) als Gäs­te teilzunehmen. 

§ 5 Nr. 1 

Die Mit­glie­der nach § 3 Buch­sta­be a – c und Buch­sta­be e sind berech­tigt, die Ein­rich­tun­gen des Ver­eins nach Maß­ga­be der dafür gel­ten­den Rege­lun­gen zu nut­zen

(Anmer­kung: Die Teil­nah­me an der Dele­gier­ten­ver­samm­lung ist umfäng­lich in § 10 der Sat­zung gere­gelt. Inso­fern kann die­ser Hin­weis ent­fal­len. Die Ein­fü­gung der Per­so­nen­grup­pen nach § 3 dient der Klarstellung.)

§ 17 Nr. 3 

Die Kas­sen­prü­fer haben die Kas­sen und Kon­ten des Ver­eins ein­schließ­lich der Bücher und Bele­ge min­des­tens ein­mal im Geschäfts­jahr sach­lich und rech­ne­risch zu prüfen. 

§ 17 Nr. 3

Die Kas­sen­prü­fer haben die Kas­sen und Kon­ten des Ver­eins ein­schließ­lich der Bücher und Bele­ge min­des­tens ein­mal im Geschäfts­jahr sach­lich und rech­ne­risch zu prü­fen.  Die Prü­fung umfasst dabei auch die Zweck­mä­ßig­keit und Wirt­schaft­keit der Ein- und Ausgaben.

(Anmer­kung: Die Erwei­te­rung schließt eine Rege­lungs­lü­cke in der Satzung.) 

Eine Antwort

  1. Hartmut Korban sagt:

    Ich bin der Mei­nung, das die Auf­ga­ben und Zustän­dig­kei­ten der Kas­sen­prü­fer nicht geän­dert wer­den sollten.
    Wir haben jetzt eini­ge Jah­re das erwei­ter­te Ver­fah­ren erprobt und erlebt.
    Das neue Ver­fah­ren ist sehr stark Per­so­nen­ge­bun­den und kann so auf Dau­er nicht fort­ge­führt wer­den. Daher soll­te es auch nicht in die Sat­zung einfließen.
    Wenn man ein bera­ten­des Gre­mi­um für den Verein/Vorstand will, soll­te man so etwas wie einen Auf­sichts­rat bil­den. Der könn­te aus dem Kreis der Ehren­mit­glie­der kom­men oder aber aus der Dele­gier­ten­ver­samm­lung her­aus gewählt werden.

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