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Corona-News — wichtige Mitteilung Nr. 21

Lie­be Sport­le­rin­nen und Sport­ler des MTV Isenbüttel,

wir alle wis­sen nicht, wie sich die Omi­kron-Vari­an­te in den nächs­ten Wochen aus­wir­ken wird und mit wel­chen neu­en Regeln Nie­der­sach­sen reagie­ren muss. Wir pla­nen aber trotz­dem vor­erst einen Neu­start unse­res Sport­be­trie­bes zusam­men mit der Öff­nung der Schu­len am Mon­tag, den 10. Janu­ar 2022. Eine Sicher­heit für die­sen Schritt kön­nen wir aber in der augen­blick­li­chen dyna­mi­schen Situa­ti­on nicht geben. Soll­ten in Nie­der­sach­sen die Schul­fe­ri­en aus Sicher­heits­grün­den ver­län­gert wer­den, wird sich der MTV zum Schutz sei­ner Mit­glie­der anschließen.

Nach der neu­en Ver­ord­nung vom 22.12.2021 gilt im neu­en Jahr bis zum 15. Janu­ar die Warn­stu­fe 3. Wir gehen davon aus, dass danach die Warn­stu­fe 2 wie­der gilt. Die Regeln dazu, wie sie heu­te defi­niert sind, haben wir wei­ter unten noch ein­mal zusam­men gefasst. Die Regeln für den regu­lä­ren Sport­be­trieb unter­schei­den sich in den Warn­stu­fen 2 und 3 nicht. Die Spar­ten­lei­tun­gen haben bereits ihre grund­sätz­li­che Zustim­mung geäu­ßert und wer­den von uns kurz vor Trai­nings­be­ginn im neu­en Jahr noch ein­mal aktu­el­le Infor­ma­tio­nen erhal­ten. Eine detail­lier­te Infor­ma­ti­on der ein­zel­nen Trai­ner und Trai­nings­grup­pen erfolgt dann durch die Spartenleitungen.

Nach der unten auf­ge­führ­ten Zusam­men­fas­sung der z.Zt. gel­ten­den nie­der­säch­si­schen Regeln für Sport wäh­rend der Warn­stu­fen 2 + 3, haben wir die dazu gehö­ri­gen Bil­der des Lan­des Nie­der­sach­sen für Sport und Ver­an­stal­tun­gen ein­ge­fügt. Bit­te beach­ten: Auf den Bil­dern ist die Weih­nachts-/Neu­jah­res­ru­he noch nicht auf den 15.1.2022 geän­dert worden!

Wir wün­schen euch trotz der schwie­ri­gen Zeit eine ruhi­ge und besinn­li­che Weih­nachts­zeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Ich freue mich dar­auf, euch beim Sport im neu­en Jahr wie­der zu sehen. Bleibt gesund!

Isen­büt­tel, den 23.12.2021

gez. 
Dierk Hick­mann                                                          
1. Vor­sit­zen­der

Zusam­men­fas­sung der nie­der­säch­si­schen Regeln für die Warn­stu­fen 2 + 3 (Bit­te die Grund­sätz­li­chen Hinweise/Erklärungen wei­ter unten beach­ten, vor allem die Regeln zur Maskenpflicht!):

Erwach­se­ne — Nut­zung der ver­eins­ei­ge­nen Sport­räu­me und der Schulsporthallen:

  • Sport­be­trieb mög­lich mit 2G+ und FFP2-Mas­ke oder mit 2G und FFP2-Mas­ke wenn max. 1 Per­son pro 10 qm Hal­len­flä­che teil­nimmt (d.h. z.B. 20 Per­so­nen in der MTV-Halle).
  • Umkleiden/Duschen mit 2G+, FFP2-Mas­ke und Hygienekonzept

Kin­der — Nut­zung der ver­eins­ei­ge­nen Sport­räu­me und der Schulsporthallen:

  • Kin­der 14 bis unter 18 Jah­ren: kei­ne Regel aber FFP2-Maske
  • Kin­der 6 bis unter 14 Jah­ren: kei­ne Regel aber einfache-Maske
  • Kin­der unter 6 Jah­re: kei­ne Regeln und kei­ne Maske

Out­door-Sport­an­ge­bo­te:

  • Sport­be­trieb mög­lich mit 2G und FFP2

Gast­stät­te, Seg­ler­heim und Tennisheim:

  • Eine Öff­nung der Gast­stät­te erfolgt ggf. kurz­fris­tig in Abhän­gig­keit zur Trai­nings­si­tua­ti­on und der Pandemielage.
  • Im Seg­ler- und Ten­nis­heim gel­ten die 2G+ Regeln. Bei mehr als 15 Per­so­nen (für Warn­stu­fe 3 bei mehr als 10 Per­so­nen) gel­ten die ver­schärf­ten Regeln des Lan­des Nie­der­sach­sen für Ver­an­stal­tun­gen, Sit­zun­gen und Zusam­men­künf­te (sie­he zwei­tes Bild unter dem Text). Dazu gehö­ren auch Ausbildungsveranstaltungen.

Grund­sätz­li­che Hinweise:

Mas­ken­pflicht – Mas­ken sind zum Sport­trei­ben und natür­lich zum Duschen nicht erfor­der­lich, auch nicht in der Hal­len beim Sitzen.

2G Regel — Regel ist erfüllt, wenn seit der 2‑Impfung 14 Tage ver­gan­gen sind (John­son & John­son nur Einmal-Impfung).

2G+ Regel — Die 3. Imp­fung (Boos­ter) ist ver­ab­reicht oder bei 2fach-Imp­fung ist ein Schnell­test nicht älter als 24 Stun­den vorhanden.

3G Regel — Falls kein Nach­weis der Impfung/Genesung vor­han­den ist, ist ein Test­nach­weis nicht älter als 24 Stun­den erforderlich.

Gene­sen — Posi­ti­ver PCR-Test liegt min­des­tens 28 Tage zurück und ist nicht älter als 6 Monate.

Test­nach­weis — Schnell­test wird von einer auto­ri­sier­ten Per­son des Ver­eins (z.B. Trai­ner) vor­ge­nom­men oder beauf­sich­tigt. Die Doku­men­ta­ti­on und die Auf­be­wah­rung des Test­ergeb­nis­ses erfolgt auf dem offi­zi­el­len For­mu­lar des Lan­des Nie­der­sach­sen und wird von der auto­ri­sier­ten Per­son 4 Wochen lang auf­be­wahrt. Hier liegt die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung bei der Spartenleitung.